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Aus analoger Sofortauszahlung wird digitale Expressauszahlung

Mit dem Ziel der Einsparung unnötiger Mengen an Papier, der Reduzierung von Portokosten für die Praxen und einer deutlichen Minderung des Verwaltungsaufwands für die KZV S-H stellen wir das bislang an einen monatlich schriftlich zu stellenden Antrag gebundene Verfahren der ZE-Sofortauszahlung ab dem Abrechnungsmonat August 2024 auf ein elektronisches Verfahren um.

Lediglich für die Anmeldung zur Teilnahme an dem künftig unter der Bezeichnung „Expressauszahlung“ firmierenden Verfahren bedarf es einmalig einer schriftlichen Teilnahmeerklärung. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie auf unserer Homepage unter dem Menüeintrag FÜR DIE PRAXIS > FORMULARE >FORMULARE HERUNTERLADEN

Das vom Praxisinhaber / den geschäftsführenden Gesellschaftern/Vertretungsberechtigten unterzeichnete und mit dem Abrechnungsstempel versehene Formular scannen Sie bitte ein und übermitteln es im PDF-Format an die KZV S-H. Nutzen Sie dazu bitte ausschließlich die E-Mail-Adresse ex-auszahlung@kzv-sh.de! Geben Sie in der Betreffzeile Ihre Praxisnummer und die Postleitzahl Ihrer Praxis an, getrennt durch ein Leerzeichen. Dadurch kann unser System die Erklärung Ihren Stammdaten automatisiert zuordnen und die Praxis wird für die Berechtigung zur Teilnahme an der Expressaauszahlung registriert.

Praxen, von denen der KZV S-H die zuvor im Text erwähnte Erklärung vorliegt und die registriert sind, finden im Serviceportal per Teamzugang beim Datentransfer der Monatsabrechnungen ein gelbes Feld „Expressauszahlung“.

Durch Setzen eines Häkchens können Sie hier monatlich neu über die Teilnahme an der Expressauszahlung entscheiden. Mit dem Setzen des Häkchens stimmt die Praxis der vorgezogenen Bearbeitung und Auszahlung von 80 % des Gesamtbetrages ihrer jeweiligen ZE-Monatsabrechnung zu. Wie bisher wird ein Abschlag in Höhe von unverändert 0,3 % des auszuzahlenden Betrags für entstehende Kosten erhoben und direkt in Abzug gebracht.