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Vertreterversammlung (VV) der KZV Schleswig-Holstein

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung teilt gem. § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung der KZV Schleswig-Holstein
mit, dass die Einberufung einer Vertreterversammlung beabsichtigt ist, und zwar am

M I T T WO C H , D E N 2 7 . 0 3 . 2 0 2 4 , 1 4 : 0 0 U H R
im Haus der KZV S-H, Hörsaal, Westring 498, 24106 Kiel

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung hat gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung der KZV Schleswig-Holstein
nachstehende vorläufige Tagesordnung in Absprache mit dem Vorstand der KZV Schleswig-Holstein beschlossen:

V O R L Ä U F I G E T A G E S O R D N U N G
1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden der VV
2. Bericht des VV-Vorsitzenden
3. Beantwortung schriftlich gestellter Fragen (ohne Aussprache)
4. Bericht des Vorstandes
5. Beschlussfassung über Anträge (soweit nicht unter TOP 4 behandelt)
6. Verschiedenes